der Firma August Jaeger Nachf. GmbH & Co. KG, Büchlerhausen 14, 51766 Engelskirchen (nachfolgend JAEGER genannt)
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden mit Auftragserteilung für alle jetzigen wie künftigen Lieferungen als ausschließlich maßgebend anerkannt. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht.
Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtum sowie Zwischenverkauf sind vorbehalten. Die im jeweiligen Ordersatz genannten Preise sind maßgebend. Auf die Nettopreise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz erhoben. Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.
Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Im Falle des Verzugs werden sämtliche offenstehenden Forderungen fällig. Dazu rechnen insbesondere noch offene oder laufende Lastschriften, Schecks und Wechsel. Bei Nichteinlösung von Lastschriften, Schecks und Wechseln wird eine eigene Kostenpauschale in Höhe von EUR 10,00 erhoben. Zum Inkasso sind Mitarbeiter nur mit schriftlicher Vollmacht berechtigt.
Die Lieferungen erfolgen an die auf der Rechnung genannte Firmenadresse, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Lieferadresse genannt wird. Rollbehälter, Paletten und Leergut bleiben unser unveräußerliches Eigentum und sind an uns in einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Bei Rechnungserstellung wird ein Pfand berechnet bzw. gutgeschrieben. Es dient lediglich als Sicherheit. Bei Verlust wird der Wiederbeschaffungswert unter Verrechnung des Pfandes berechnet.
Die Ware ist vom Kunden unverzüglich zu überprüfen. Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn bei Lieferung erkennbare Beanstandungen wegen Beschädigung der Ware oder Fehllieferungen auf der Ablieferquittung durch den Fahrer der Firma JAEGER bestätigt werden. Sonstige Reklamationen sind innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware schriftlich der Firma anzuzeigen. Bei mangelhafter Lieferung hat der Kunde nach Wahl der Firma JAEGER Anspruch auf Nachlieferung mangelfreier Ware oder Gutschrift des entsprechenden Betrages. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Im Falle des Lieferverzuges oder bei Nichterfül- lung der Lieferung sind Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich welcher Art, ausgeschlossen, sofern diese Leistungsstörung nicht auf grobem Verschulden der Firma JAEGER beruhen.
Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsverbindungen Eigentum der Firma JAEGER und darf weder verpfändet noch übereignet werden. Zugriffe Dritter auf die Ware der Firma JAEGER vor Zahlung hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen und Widerspruch unter Hinweis auf unseren Eigentumsvorbehalt zu erheben.
Die Firma JAEGER ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich, ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Mündliche Nebenreden sind unwirksam. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind ausschließlich der Sitz der Firma JAEGER. dieser Gerichtsstand wird auch für Ansprüche vereinbart, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
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